„Islamistische Gefährder“ sollen in Präventivhaft oder sogar ausgebürgert werden. Dabei ist der Begriff gesetzlich gar nicht definiert.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Attacke am Rande des CSD“. Lesen Sie jetzt „CSD-Angriff: Ruf nach höheren Strafen für junge Islamisten“.

Eine Frage dürfen alle stellen: Wie konnte ein radikalisierter „Gefährder“ einen Anschlag verüben? Vor schnellen Urteilen sollte man sich hüten.