Der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) hat eine Debatte über ein härteres Vorgehen gegen Gefährder und Islamisten ausgelöst.Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte vor allem Unverständnis über die von einem Berliner Gericht verhängte Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen Attentäter. „Im Ergebnis war das auf jeden Fall eine Katastrophe“, sagte Herrmann am Montag im Bayerischen Rundfunk. „Und es müssen sich auch die Richter, die einen solchen Fall zu beurteilen haben, natürlich schon bewusst sein, welche Verantwortung sie da auch für die Sicherheit der Menschen haben.“Laut Generalstaatsanwaltschaft war der verdächtigte Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.Nach längerer Untersuchungshaft wurde der Tatverdächtige am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Schulze hält Änderungen im Strafrecht für nötig Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze regte Änderungen im Strafrecht an. Da eine Abschiebung im Fall von deutschen Staatsangehörigen nicht möglich sei, müsse über andere Maßnahmen, etwa Änderungen im Strafrecht, nachgedacht werden, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. „Ich bin überzeugt, dass es anders Konsequenzen geben muss.“ Sein Ziel sei, dieses Thema auch in der Ministerpräsidentenkonferenz anzubringen, damit in den Ländern „eine andere Diskussion“ geführt werde. Sachsen-Anhalt hat ab Oktober den Vorsitz der Konferenz.„Wir dürfen nicht zulassen, dass hier Menschen leben, die unsere Kultur nicht akzeptieren“, sagte Schulze weiter. Dass ein Mensch deutscher Staatsbürger sei, rechtfertige keinen milderen Umgang. „Das reicht mir ehrlich gesagt nicht mehr.“ Auch der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags, Marc Henrichmann, forderte mehr Härte. „Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind“, sagte Henrichmann dem „Handelsblatt“.Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind.Marc Henrichmann, Vorsitzender des Geheimdienst-Kontrollgremiums des BundestagsDie „Kriegserklärung an unsere freiheitliche Demokratie“ dürfe nicht „mit Samthandschuhen“ beantwortet werden. Bei einer konkreten und erheblichen Gefahr müsse der Schutz der Bevölkerung „allerhöchste Priorität“ haben. Großveranstaltungen stünden im Fokus islamistischer Gefährder. Henrichmann sagte weiter: „Die preußische Pickelhaube gehört abgelegt. Wir müssen vor die Welle kommen.“Henrichmann forderte zudem einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden, eine bessere Datenanalyse und eine „angemessene Datenbevorratung“. Erkenntnisse über terroristische Gefährder müssten länger ausgewertet werden, um Netzwerke erkennen zu können.Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), verlangte einen härteren Kurs. Bei Anhängern der islamistischen Ideologie dürfe es „keinerlei Nachsicht geben“, sagte er der Zeitung. Dies müsse sich bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln. „Es muss gelten: im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung.“ JU-Chef fordert Erwachsenenstrafrecht für alle Gefährder Der Vorsitzende der Jungen Union (JU), Johannes Winkel, forderte Erwachsenenstrafrecht für alle Gefährder. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte Winkel dem „stern“.Gefährder dürften künftig nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, so Winkel. „Die dafür notwendige ‚Reifeverzögerung‘ darf künftig nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben.“ SPD-Innenexperte Fiedler sieht Problem bei Anwendung des Strafrechts SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sagte im Deutschlandfunk: „Das Strafrecht war hier nicht das Problem, sondern eher möglicherweise eben die Anwendung.“ Man müsse sich noch einmal genauer anschauen, warum er wieder auf freiem Fuß gewesen war. „Warum die Staatsanwaltschaft gesagt hat, sie war da anderer Auffassung als das Gericht.“Das Strafrecht war hier nicht das Problem, sondern eher möglicherweise eben die Anwendung.SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler Fiedler mahnte, einfach nur, weil eine Straftat passiert sei, höhere Strafen zu fordern, sei etwas zu simpel. „Wir müssen uns angucken: Warum ist es hier zu einer Bewährungs- oder Vorbewährungsentscheidung gekommen?“Eine große Frage sei auch: „Was ist eigentlich nach der Haftentlassung passiert? Zu wem hatte er noch Kontakte? Obwohl er ja unter Überwachung gestanden hat, hat es hier offenkundig eine Lücke gegeben, und genau die müssen wir uns ganz präzise vornehmen und das werden wir auch, da können Sie sicher sein.“Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, sieht klare Versäumnisse. „Bei einer Person mit einem derart hohen Gefährdungspotenzial darf die Entlassung aus der Haft nicht das Ende staatlicher Aufmerksamkeit bedeuten“, sagte Peglow dem „Handelsblatt“ laut Mitteilung vom Montag.Bereits vor einer Entlassung müsse verbindlich festgelegt werden, „welche Behörde den Fall koordiniert, welche rechtlichen Maßnahmen möglich sind und wie die weitere Entwicklung bewertet wird“, sagte Peglow. Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und weitere beteiligte Stellen müssten „eng und verbindlich zusammenarbeiten“. Sicherheitsmaßnahmen und Prävention dürften „nicht getrennt voneinander betrachtet werden“, betonte der Gewerkschaftschef. Deradikalisierungs- und Ausstiegsangebote müssten bereits während der Haft beginnen und anschließend fortgesetzt werden.Als entscheidend bezeichnete Peglow klare Zuständigkeiten zwischen den Sicherheitsbehörden. „Bei einer Person, bei der mehrere deutliche Warnsignale zusammenkommen, braucht es ein verbindliches, behördenübergreifendes Risikomanagement.“ Es müsse klar sein, „wer den Fall steuert, wer die Erkenntnisse zusammenführt und wer dafür sorgt, dass aus einer Gefährdungsbewertung konkrete Schutz- und Präventionsmaßnahmen folgen“.Peglow verwies zugleich auf personelle Grenzen der Sicherheitsbehörden. So binde eine längerfristige und engmaschige Observation erhebliche personelle Ressourcen. Wenn von den Behörden erwartet werde, besonders gefährliche Menschen über längere Zeit zu überwachen, müssten Staatsschutz und Observationsdienststellen „personell, technisch und organisatorisch entsprechend ausgestattet sein“. Bei dem Angriff im Berliner Tiergarten war am Samstag eine Frau getötet worden, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der 21-jährige Tatverdächtige wurde am Sonntag bei einem Polizeieinsatz erschossen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen einer „mutmaßlichen islamistischen Tatbegehung“ und prüft mögliche Hintermänner oder Mitwisser. (dpa/AFP)