Quelle: dpa Baden-Württemberg

12. Juni 2026, 14:04 Uhr

Beim Straftatbestand der Politikerbeleidigungen soll es Einschränkungen geben.

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Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, der den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch einschränkt, stimmte die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.