Die Justizministerkonferenz hat einen Beschluss zur Reform von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs gefasst, in dem die Beleidigung von Politikern geregelt ist. Die Sonderregelung für Spitzenpolitiker soll abgeschafft werden, Kommunalpolitiker sollen jedoch weiterhin besonders geschützt werden. »Spitzenpolitiker können und müssen eine harte Auseinandersetzung aushalten«, sagt der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). Sie bräuchten die automatische Strafverfolgung nicht, die der Paragraf bislang vorsehe.Anders sei es bei Kommunalpolitikern, sagt die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU): »Sie engagieren sich ehrenamtlich oder neben ihrem Beruf für das Gemeinwesen und sind häufig unmittelbaren Anfeindungen ausgesetzt«. Deshalb verdienten sie einen besonderen Schutz vor Hass und Hetze, so Geiert weiter. In einer gemeinsamen Mitteilung der Justizminister heißt es, der Anwendungsbereich der Politikerbeleidigung solle deshalb auf kommunale Amts- und Mandatsträger beschränkt werden.Der Beschluss geht auf einen gemeinsamen Vorschlag der Justizminister aus Sachsen und Baden-Württemberg zurück. Die Justizminister tagen seit Donnerstag in Hamburg. Die Konferenz kann selbst keine Reformen beschließen. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Bundesgesetzgeber. »Von der Justizministerkonferenz geht ein deutlicher Appell aus, mit der klaren Stoßrichtung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs auf seinen eigentlichen Kerngehalt zu beschränken. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber am Zug«, so der baden-württembergische Justizminister Oppelt.
Beleidigungen: Spitzenpolitiker sollen Sonderstatus verlieren
Die Justizminister wollen die Sonderregelung zum Schutz von Spitzenpolitikern abschaffen. Eine Gruppe soll aber weiter geschützt werden.










