Gesetzesänderung gefordert : Schutz vor Beleidigung nur für Kommunalpolitiker10.06.2026, 14:57Lesezeit: 1 Min.Der Paragraph 118 des Strafgesetzbuchs soll Politiker vor Beleidigungen schützen. Hessens Justizminister Christian Heinz plädiert dafür, diesen Schutz künftig nur noch auf Kommunalpolitiker einzugrenzen.In der Diskussion um die Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen plädiert Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) für eine Anpassung im Strafgesetzbuch. Der entsprechende Paragraph 188 sollte insoweit verändert werden, als lediglich Kommunalpolitiker geschützt werden, erklärte er vor dem Beginn der Justizministerkonferenz diese Woche.Aktuelle Justizentscheidungen haben eine Debatte um Beleidigungen von Politikern ausgelöst. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt.Minister: Angriff auf Politiker ist Angriff auf DemokratieUnionspolitiker sprachen sich dafür aus, den Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches zu streichen. Dieser soll Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer jemanden beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.Die meisten Politiker in Deutschland seien ehrenamtlich für ihren Kreis, ihre Stadt oder ihre Gemeinde tätig, erklärte Heinz. „Leider müssen wir feststellen, dass gerade sie, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen, immer öfter angegriffen werden.“Die Zahl der Straftaten steige, ergänzte der Minister. „Es muss klar sein: Wer Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker angreift, der greift auch unsere Demokratie an. Wir müssen die, die sich für die Menschen vor Ort engagieren, schützen.“