Darf man den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennen? Ein Amtsgericht fand, dass das eine Beleidigung sei, und ahndete sie mit einer Geldstrafe. Es sind Fälle wie dieser, die die Debatte über eine Sonderregelung für Politiker befeuern. Konkret dreht sie sich um Paragraf 188 Strafgesetzbuch. In ihm geht es um „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Für die einen schränkt der Paragraf die Meinungsfreiheit zu weit ein. Für die anderen ist er dringend notwendiger Schutz für Politiker, die sich einer Flut an Beleidigungen erwehren müssen.
Paragraf zur Politikerbeleidigung soll entschärft werden.
Der Sonderschutz für Spitzenpolitiker bei Beleidigung wackelt. Die Landesjustizminister wollen ihn kippen, und auch der Bund bewegt sich.













