Beleidigungsopfer Merz

Dem Fall, der in den vergangenen Tagen wegen der Beleidigung des Bundeskanzlers als »Lügenfritz« Aufsehen erregte , lag mehr zugrunde als nur diese Schmähung. Laut dem Strafbefehl des Amtsgerichts Öhringen, der dem SPIEGEL inzwischen vorliegt, wird dem Beschuldigten folgende Formulierung in Bezug auf Friedrich Merz zur Last gelegt: »... genau so sieht’s aus. So einen Lügenfritz nenn ich auch nicht Kanzler sondern Verbrecher«. Diese Wortwahl stelle »eine ehrverletzende und sozial herabsetzende Missachtung von Bundeskanzler Friedrich Merz« dar, heißt es in dem Strafbefehl, dies sei von dem Beschuldigten auch beabsichtigt gewesen. Bei der Veröffentlichung des Kommentars auf Facebook habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass dies von einem Personenkreis wahrgenommen werden konnte, der für ihn nicht mehr überschaubar war.

Den genauen Kontext der Äußerung gibt der Strafbefehl nicht wieder. Er lässt sich auch nicht ohne Weiteres rekonstruieren, da der Post inzwischen offenbar gelöscht wurde. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte die Herausgabe des Strafbefehls, auch in anonymisierter Form, Ende vergangener Woche noch abgelehnt. Nun ist sie aber der Aufforderung des SPIEGEL nachgekommen.