Es war eine jener exemplarischen Szenen in der Bundespressekonferenz, in denen sich zeigt, wie groß die Distanz zwischen formaler Rechtsargumentation und politischer Verantwortung sein kann. Anlass waren zwei Fragen dieser Zeitung an Vize-Regierungssprecher Steffen Meyer auf der Regierungspressekonferenz vom 3. Juni. Im Zentrum stand ein inzwischen rechtskräftiger Strafbefehl gegen einen Bürger, der Bundeskanzler Friedrich Merz auf Facebook als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Die erste Frage zielte dabei ausdrücklich auf den politischen Kern des Vorgangs: Hält Friedrich Merz es persönlich für angemessen, dass Bürger für die Bezeichnung „Lügenfritz“ vierstellige Geldstrafen erhalten – ja oder nein?
Die Antwort fiel, wie so oft in vergleichbaren Fällen, nicht politisch, sondern prozedural aus. Meyer verwies auf die Gewaltenteilung, auf die Unabhängigkeit der Gerichte und darauf, dass der Bundeskanzler in keinem Fall Strafantrag gestellt oder Strafanzeige erstattet habe. Das Verfahren liege, so seine Darstellung, ausschließlich in den Händen der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Auf die eigentliche Frage, wie Merz den Vorgang politisch oder persönlich bewertet, blieb Meyer jedoch eine Antwort schuldig.











