Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ ist laut Gericht eine strafbare Beleidigung. Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn dem Tagesspiegel auf Anfrage mitteilte, hat das zuständige Amtsgericht auf einen entsprechenden Antrag der Ermittler einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen wegen eines Facebook-Kommentars erlassen. Die Strafe sei bereits rechtskräftig, hieß es.Anlass für das Verfahren war öffentlich geäußerte Kritik bei einem Besuch von Merz in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres. Die örtliche Polizei hatte bei Facebook auf ein Flugverbot für die Zeit des Kanzlerbesuchs hingewiesen. Zu dem amtlichen Posting wurden zahlreiche Nutzer-Kommentare abgegeben. Bei 38 Einträgen prüfte die Staatsanwaltschaft daraufhin, ob diese insbesondere mit Blick auf den Tatbestand der „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung“ nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sind. Der „Lackaffe“ kostete nur 100 Euro Teilweise wurden die Verfahren an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt – etwa bei der Bezeichnung von Merz als „Pinocchio“ oder als „Lügen-Kasper“. Für die Schmähung des Kanzlers als „Lackaffe“ hatte die Staatsanwaltschaft dagegen ebenfalls 30 Tagessätze beantragt. Ein Netto-Durchschnittsgehalt zugrunde gelegt, sind das deutlich mehr als 2000 Euro. Das Amtsgericht Heilbronn hat das Verfahren am Freitag gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 Euro eingestellt.Der Strafbefehl wegen „Lügenfritz“ ist die erste Verurteilung, die im Zusammenhang mit den Heilbronner Verfahren bekannt geworden ist. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, gebe es zudem einen vom Gericht erlassenen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze für die Äußerung „Ftzn Frieder“ über Merz. Ein Internet-Nutzer, der Merz „Fo****Fritz“ nannte, bekam ebenfalls einen Strafbefehl in dieser Höhe, legte aber Einspruch ein. Gegen ihn verhandelt das Amtsgericht am 28. August.In drei weiteren Verfahren, die noch nicht abschließend geprüft seien, geht es den Ermittlern zufolge um Äußerungen wie „H****Sohn“, „Scheiß Kanzler“ und „ftzn fritz“. Das Kürzel „ftzn“ oder die Bezeichnung als „Fo****Fritz“ nimmt Bezug auf eine sexuell konnotierte Schmähung der Satire-Partei „Die Partei“ gegen Merz.Paragraf 188 StGB ist wegen seiner möglichen Einschüchterungswirkung bei politischen Diskussionen umstritten. Die Vorschrift soll eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ besonders vor Beleidigungen schützen, wenn die Tat „geeignet“ ist, dessen „öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.“ Worin diese Eignung bei der Äußerung „Lügenfritz“ bestanden haben soll, konnte die Staatsanwaltschaft am Montag nicht sagen. Eine „kurzfristige Antwort“ sei dazu „leider nicht möglich“, hieß es.Die Fälle selbst sind allerdings bereits seit vielen Wochen abgeschlossen. Die genannten Strafbefehle seien bereits im Februar beantragt und im März vom Gericht erlassen worden, hieß es. Der Strafbefehl für die Bezeichnung als „Lackaffe“ sei sogar schon am 23. Februar erlassen worden.Trotzdem sind diese Verfahren nicht erwähnt worden, als Polizei und Staatsanwaltschaft am 24. Februar gemeinsam über Ermittlungen nach dem Merz-Besuch informierten und dabei bekannt gaben, den „Pinocchio“-Fall nicht weiter zu verfolgen, der damals Schlagzeilen machte. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun zur Begründung, es habe sich damals um eine „allgemein gehaltene Mitteilung“ gehandelt.