Die mögliche Beleidigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lackaffe“ bleibt für einen Internet-Nutzer straflos. Das Amtsgericht Heilbronn stellte das Verfahren am Freitag gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 Euro ein. Dies teilte eine Gerichtssprecherin dem Tagesspiegel auf Anfrage mit.„Die Einstellung setzt voraus, dass das Gericht die Strafbarkeit für gegeben erachtet“, betonte die Sprecherin. Angeklagt war der Mann wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB). Das Amtsgericht hatte zunächst einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen erlassen, dagegen legte der Mann Einspruch ein. Dies führte zu der Hauptverhandlung.Anlass des Verfahrens war einer von fast 400 Kommentaren unter einem Facebook-Post der Polizei zu einem Besuch von Merz im Oktober vergangenen Jahres in Heilbronn. Die Polizei informierte darin über ein Flugverbot während der Zeit des Kanzlerbesuchs. Dies kommentierte der Nutzer mit den Worten: „Und alles wegen dem Lackaffen.“In dem Verfahren sei es um eine „ehrverletzende und sozial herabsetzende Missachtung der im politischen Leben stehenden Person durch den Beschuldigten, wobei die Äußerung geeignet sein muss, die Person in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen und deren politisches Wirken nicht unerheblich zu erschweren“, hatte die Sprecherin vor der Verhandlung mitgeteilt. Dies habe die erkennende Richterin bei der Entscheidung über den Erlass des Strafbefehls bejaht. Noch drei weitere Verfahren zum Merz-Besuch Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heilbronn sind noch drei weitere Beleidigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Merz-Besuch anhängig, diese seien jedoch noch nicht abschließend in sachlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft. Es handele sich um Äußerungen wie „H….Sohn“, „Scheiß Kanzler“ und „ftzn fritz“. Die Bezeichnung als „ftzn fritz“ nimmt Bezug auf eine sexuell konnotierte Schmähung der Satire-Partei „Die Partei“ gegen Merz, die unter anderem T-Shirts mit dem Spruch „Ftzn Frtz“ vertreibt. Paragraf 188 StGB stellt politische Funktionsträger unter einen besonderen Schutz gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede. Allein wegen einer einfachen Beleidigung drohen bis zu drei Jahre Haft.Die Strafverfolgung wird als Einschränkung der Meinungsfreiheit kritisiert, weil Staatsanwaltschaften in Tausenden Verfahren bundesweit damit gegen Internet-Nutzer vorgehen. Dabei kann es auch zu Hausdurchsuchungen kommen, obwohl es regelmäßig fraglich ist, ob derartige Maßnahmen angesichts der Schwere des Delikts gerechtfertigt sein können.Unklar ist, weshalb die Staatsanwaltschaft erst am Donnerstag, unmittelbar vor der Hauptverhandlung, bekannt gegeben hat, dass in der Sache ein Strafbefehl beantragt und verhängt worden ist – ohne Hinweis auf den kurzfristig anstehenden Termin vor dem Amtsgericht.Die Ermittler hatten bereits Anfang April auf Anfrage mitgeteilt, das Verfahren hinsichtlich des „Lackaffen“-Vorwurfs sei bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn abgeschlossen. Auskünfte über den konkreten Verfahrensausgang waren damals noch verweigert worden. Fragen dazu, wann der Strafbefehl verhängt worden sei, blieben zunächst unbeantwortet.