Die mögliche Beleidigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lackaffe“ kommt bereits an diesem Freitag vor Gericht. Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heilbronn mit, vor dem die Verhandlung ab 9 Uhr stattfinden soll.Erst am Donnerstag war bekannt geworden, dass das Amtsgericht wegen der Kanzler-Schmähung einen Strafbefehl verhängt hatte. Anlass des Verfahrens war einer von fast 400 Kommentaren unter einem Facebook-Post der Polizei anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober vergangenen Jahres in Heilbronn. Die Polizei informierte darin über ein Flugverbot während der Zeit des Kanzlerbesuchs. Dies kommentierte der Nutzer mit den Worten: „Und alles wegen dem Lackaffen“.Laut Strafbefehl soll der Mann 30 Tagessätze zahlen, also rund ein Monatsgehalt. Er legte aber Einspruch ein, der nun in Heilbronn verhandelt wird. Nach Angaben der Gerichtssprecherin waren die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidigung einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt. Ist die Schmähung als „ftzn fritz“ ebenfalls strafbar? Es gehe hier um eine „ehrverletzende und sozial herabsetzende Missachtung der im politischen Leben stehenden Person durch den Beschuldigten, wobei die Äußerung geeignet sein muss, die Person in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen und deren politisches Wirken nicht unerheblich zu erschweren“, sagte die Sprecherin. Dies habe die erkennende Richterin bei der Entscheidung über den Erlass des Strafbefehls bejaht. Weitere Ausführungen dazu seien im Strafbefehlsverfahren nicht erfolgt. Die abschließende Entscheidung hierüber werde erst in der Hauptverhandlung erfolgen.Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heilbronn sind noch drei weitere Beleidigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Merz-Besuch anhängig, diese seien jedoch noch nicht abschließend in sachlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft. Es handele sich um Äußerungen wie „H….Sohn“, „Scheiß Kanzler“ und „ftzn fritz“. Die Bezeichnung als „ftzn fritz“ nimmt Bezug auf eine sexuell konnotierte Schmähung der Satire-Partei „Die Partei“ gegen Merz, die unter anderem T-Shirts mit dem Spruch „Ftzn Frtz“ vertreibt. Paragraf 188 StGB stellt politische Funktionsträger unter einen besonderen Schutz gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede. Allein wegen einer einfachen Beleidigung drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Strafverfolgung wird als Einschränkung der Meinungsfreiheit kritisiert, weil Staatsanwaltschaften in Tausenden Verfahren bundesweit damit gegen Internetnutzer vorgehen. Dabei kann es auch zu Hausdurchsuchungen kommen, obwohl es regelmäßig fraglich ist, ob derartige Maßnahmen angesichts der Schwere des Delikts gerechtfertigt sein können.Unklar ist, weshalb die Staatsanwaltschaft erst am Donnerstag, unmittelbar vor der Hauptverhandlung, bekannt gegeben hat, dass in der Sache ein Strafbefehl beantragt und verhängt worden sei – ohne Hinweis auf den kurzfristig anstehenden Termin vor dem Amtsgericht.Die Ermittler hatten bereits Anfang April auf Anfrage erklärt, das Verfahren hinsichtlich des „Lackaffen“-Vorwurfs sei bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn abgeschlossen. Auskünfte über den konkreten Verfahrensausgang waren damals noch verweigert worden. Fragen dazu, wann der Strafbefehl verhängt worden sei, blieben auch am Donnerstag noch unbeantwortet.