Sie befinden sich hier:StartseitePolitikStrafbefehl für Merz-Beleidigung als „Lackaffe“: Wer Kanzler ist, sollte Pöbler pöbeln lassen © IMAGO/Maximilian Koch Tagesspiegel Plus Kanzler Merz nutzt eine umstrittene Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch, um Bagatellen verfolgen zu lassen. Damit macht er sich weit stärker angreifbar, als er tatsächlich angegriffen wird. Stand: heute, 14:04 UhrEs soll in Deutschland strafbar sein, den Regierungschef, den Kanzler der Republik, öffentlich als „Lackaffen“ zu schelten. So sieht es zumindest das Amtsgericht Heilbronn, das deswegen einen Strafbefehl wegen einer „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung“ verhängt hat.showPaywall:trueisSubscriber:falseisPaid:true
Strafbefehl für Merz-Beleidigung als „Lackaffe“: Wer Kanzler ist, sollte Pöbler pöbeln lassen
Kanzler Merz nutzt eine umstrittene Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch, um Bagatellen verfolgen zu lassen. Damit macht er sich weit stärker angreifbar, als er tatsächlich angegriffen wird.







