Hamburg (dpa) - Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll der erweiterte Strafrahmen für Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, die Sonderregelung im Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches einzuschränken, stimmten die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.Für Beleidigungen gegen Spitzenpolitiker sollte demnach künftig wieder die allgemeine Strafbarkeit von Beleidigungen gelten, die in Paragraf 185 geregelt ist. Dieser sieht einen geringeren Strafrahmen vor. Außerdem würden diese Fälle dann nur noch auf Antrag verfolgt. Die Entscheidung über eine solche Reform läge beim Bundestag.Der Paragraf 188 setzt für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ verschärfte Strafrahmen fest. Er war 2021 geändert worden - auch mit Blick auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zwei Jahre zuvor.Sachsens Ministerin: keine Sonderregel für Spitzenpolitiker „Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregelung im Strafrecht“, erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verdienten dagegen besonderen Schutz vor Hass und Hetze.Während Spitzenpolitiker „eine harte Auseinandersetzung aushalten“ müssten, könne man es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker „das Handtuch werfen“, mahnte der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). „Die kommunale Ebene darf uns aus Frust über Angriffe, denen man nicht schlagkräftig entgegentritt, nicht wegbrechen“, mahnte Oppelt.Debatte nach aktuellen Gerichtsentscheidungen Der Paragraf 188 war zuletzt in den Fokus öffentlicher Debatten nach Justizentscheidungen gerückt. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) „Lügenfritz“ einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Unionspolitiker sprachen sich daraufhin dafür aus, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches zu streichen. SPD-Politiker zeigten sich hingegen skeptisch.© dpa-infocom, dpa:260612-930-214032/2
Paragraf zur Politikerbeleidigung soll eingeschränkt werden
Hamburg (dpa) - Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll der erweiterte Strafrahmen für Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, die Sonderregelung im Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches einzuschränken, stimmten die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.Für Beleidigungen gegen Spitzenpolitiker sollte demnach künftig wieder die allgemeine Strafbarkeit von Beleidigungen gelten, die in Paragraf 185 geregelt ist. Dieser sieht einen geringeren Strafrahmen vor. Außerdem würden diese Fälle dann nur noch auf Antrag verfolgt. Die Entscheidung über eine solche Reform läge beim Bundestag.Der Paragraf 188 setzt für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ verschärfte Strafrahmen fest. Er war 2021 geändert worden - auch mit Blick auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zwei Jahre zuvor.Sachsens Ministerin: keine Sonderregel für Spitzenpolitiker „Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregelung im Strafrecht“, erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verdienten dagegen besonderen Schutz vor Hass und Hetze.Während Spitzenpolitiker „eine harte Auseinandersetzung aushalten“ müssten, könne man es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker „das Handtuch werfen“, mahnte der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). „Die kommunale Ebene darf uns aus Frust über Angriffe, denen man nicht schlagkräftig entgegentritt, nicht wegbrechen“, mahnte Oppelt.Debatte nach aktuellen Gerichtsentscheidungen Der Paragraf 188 war zuletzt in den Fokus öffentlicher Debatten nach Justizentscheidungen gerückt. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) „Lügenfritz“ einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Unionspolitiker sprachen sich daraufhin dafür aus, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches zu streichen. SPD-Politiker zeigten sich hingegen skeptisch.© dpa-infocom, dpa:260612-930-214032/2











