Wer als Gefährder gilt, entscheiden die Sicherheitsbehörden. Was sie mit ihnen tun dürfen, wird ein Verfahren in Karlsruhe zeigen.

Abdul B. war als islamistischer Gefährder aktenkundig und wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat verurteilt. Den Behörden stellen sich unangenehme Fragen.

Berlin (dpa) - Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die…