Am 17. November 2025 landete Abdul B. am Flughafen BER – und wurde direkt auf dem Rollfeld festgenommen. Der damals 20-Jährige war kurz zuvor im Libanon aus der Haft entlassen worden, wo er wegen „Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ verurteilt worden war. Er hatte versucht, über den Libanon nach Syrien zu gelangen, um sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen. Der Libanon wollte ihn nicht behalten. Deutschland musste ihn zurücknehmen. Abdul B. war deutscher Staatsbürger.Acht Monate später, am Rande des Berliner Christopher Street Day, fuhr ein Fahrer mit einem gemieteten Fahrzeug in eine Menschenmenge im Tiergarten, griff dann mit einer Machete an. Eine Person starb, mehrere wurden lebensgefährlich verletzt. Der mutmaßliche Täter: Abdul B., 21 Jahre alt, in Deutschland geboren, in Deutschland aufgewachsen, in Deutschland radikalisiert. Am Sonntagabend wurde er in einer Kleingartenanlage in Spandau von der Polizei erschossen, nachdem er Einsatzkräfte angegriffen hatte.Bundeskanzler Friedrich Merz sagte am Montag auf einer Pressekonferenz: „Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen wir aus der Tat ziehen, ist es noch zu früh.“ Eine Frage stellt sich trotzdem: Warum können islamistische Gefährder weiterhin deutsche Staatsbürger sein?