Der Berliner Terrorverdächtige Abdul B. hatte offenbar Kontakt zum Islamischen Staat. Auf dessen Konto gehen die meisten islamistischen Anschläge in DeutschlandDas Bundeskriminalamt führt 420 Menschen als islamistische Gefährder. Auch Abdul B., der mutmassliche Attentäter vom Christopher Street Day, gehört dazu. Er gestand Verbindungen zum IS ein, der junge Männer wie ihn für Terroranschläge rekrutiert.26.07.2026, 17.25 Uhr4 LeseminutenNach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day durchsuchen Polizisten am Sonntagmorgen die Wohnung des Tatverdächtigen in Berlin-Schöneberg.Christian Mang / ReutersAm Samstagabend fand der Berliner Christopher Street Day ein jähes Ende: Im Tiergarten, einem Park in der Nähe des Brandenburger Tors, steuerte ein Mann gezielt einen Wagen in die Menschenmenge und stach später mit einer Machete auf Menschen ein. Beim flüchtigen Tatverdächtigen handelt es sich um Abdul B., einen 21-Jährigen mit deutschem Pass und libanesischen Wurzeln.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ein Bekennerschreiben oder -video, das Aufschluss über seine Motivation geben könnte, hinterliess B. nicht. Am Sonntag wurde allerdings bekannt, dass er vor Gericht Kontakte zur Terrororganisation Islamischer Staat eingestanden hatte. Die Sicherheitsbehörden führten ihn deshalb als islamistischen Gefährder, also als jemanden, der dringend im Verdacht steht, schwere Straftaten wie einen Terroranschlag begehen zu können.B. war wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestraft, in den sozialen Netzwerken soll er den Terrorismus verherrlicht haben. Im vergangenen Jahr versuchte er sich nach Syrien abzusetzen, wurde aber in Libanon verhaftet und anschliessend nach Deutschland zurückgeführt. Wegen der Vorbereitung eines Terroranschlags verurteilte ihn ein Berliner Gericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die aber auf Bewährung ausgesetzt wurde. Wie die «Welt» recherchierte, verpflichtete ihn das Gericht dazu, regelmässig zu einer Beratungsstelle gegen Islamismus zu gehen. Einen Tag vor einem solchen Termin beging er den Anschlag.In den vergangenen fünfzehn Jahren hat sich die islamistische Szene in Deutschland stark verändert. Spielten zuvor bei der Radikalisierung junger Männer jihadistische Moscheen eine Schlüsselrolle, findet diese nunmehr vor allem im digitalen Raum statt. Dabei sind für die Radikalisierung junger Muslime auch salafistische Prediger relevant, die eine fundamentalistisch-islamische Lebensweise propagieren. Oft werden die Nutzer von dort aus zu jihadistischen Inhalten weitergeleitet, etwa jenen der Terrororganisation Islamischer Staat. Auch Abdul B. könnte sich auf diese Weise radikalisiert haben.Islamistischer Terror nach dem Franchise-PrinzipSeine Attentäter rekrutiert der Islamische Staat inzwischen zu einem grossen Teil in den sozialen Netzwerken. Dafür nutzte er in der jüngeren Vergangenheit bevorzugt den Krieg in Gaza als Katalysator: Die Attentäter, so das Versprechen, würden das Leid der Muslime in Palästina rächen und sich damit einen Platz im Paradies verdienen. Die meisten Attentäter, die in den vergangenen Jahren in Deutschland islamistische Anschläge begingen, waren muslimische Asylbewerber.Dabei geht der IS nach einer Art Franchise-Prinzip vor: Damit er islamistische Attentate für sich reklamieren kann, muss der Attentäter ihm nicht unbedingt angehören. Es reicht aus, wenn er sich nachträglich zu ihm bekennt. Die meisten islamistischen Attentäter der vergangenen Jahre in Deutschland haben sich zum IS bekannt.Bei der Vorbereitung der Anschläge übernehmen in manchen Fällen Online-Kontaktleute die Betreuung der Attentäter. So war es etwa bei Sulaiman Ataee, dem afghanischen IS-Terroristen aus Mannheim, oder bei dem Palästinenser Wassim al-Mouslah, der im Februar 2025 im Namen des IS einen Touristen am Berliner Holocaustmahnmal lebensgefährlich verletzte.Auch bei Abdul B. ist davon auszugehen, dass er solche Verbindungen zum IS pflegte. Im Gerichtsprozess rund um seine Anschlagsvorbereitungen räumte er Kontakte zum IS ein, ohne auszuführen, um welche Kontakte genau es sich gehandelt hatte. Offen ist auch die Frage, ob er Verbindungen zu Berliner Islamisten pflegte, die sich in einschlägigen Moscheen, beispielsweise in den Stadtteilen Neukölln und Wedding, treffen. Neben Hamburg, dem Ruhrgebiet und einzelnen Orten in Niedersachsen und Hessen gilt Berlin als eine Hochburg der islamistischen Szene.Zum Milieu des IS hat der Verfassungsschutz keine ZahlenDie Zahl der in Deutschland lebenden Islamisten dürfte in die Tausende gehen. Wie viele es genau sind, hängt allerdings von der Definition ab. Der Verfassungsschutz, der islamistische Bestrebungen in Deutschland auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle beobachtet, beziffert das islamistische Personenpotenzial in Deutschland auf insgesamt 28 280 Personen. 9110 von ihnen sollen gewaltorientiert sein. Zum Personenpotenzial des IS heisst es im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2025, dazu lägen dem Nachrichtendienst «keine gesicherten Zahlen» vor.Das Bundeskriminalamt dagegen führt 420 Islamisten als Gefährder, also als potenzielle schwere Straftäter, die zum Beispiel Anschläge begehen könnten. 263 von ihnen halten sich demzufolge in Deutschland auf, wiederum 110 von ihnen sind in Haft. Wo genau im Ausland sich die übrigen 157 Gefährder aufhalten, gab die Behörde nicht bekannt. Darüber hinaus führt das Bundeskriminalamt 439 Menschen als «relevante Personen» im Bereich des Islamismus, also etwa als Unterstützer oder Führungspersonen zur Vorbereitung etwaiger islamistischer Straftaten.Meist sind deutsche Behörden auf die Hinweise befreundeter Nachrichtendienste angewiesen, um mutmassliche Attentäter rechtzeitig aufspüren zu können. Die deutschen Sicherheitsbehörden verfügen nicht über die nötigen Befugnisse, um etwa IP-Adressen von Gefährdern für bis zu drei Monate zu speichern. Ein entsprechendes Gesetz ist noch nicht in Kraft.Anders als manche andere Attentäter in der Vergangenheit, die keine Vorstrafen hatten, war Abdul B. den Behörden allerdings als Islamist und als Gefährder bekannt. Warum ihn die Justiz zu einer relativ milden Jugendstrafe verurteilte und diese auch noch zur Bewährung aussetzte, ist bislang unbekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte damals dagegen Beschwerde eingelegt.Passend zum Artikel