PfadnavigationHomePanoramaAnschlag auf CSDKontakt zum IS, Erpressung, Pausenhof-Schlägerei – Die vielen Verfahren des Abdul B.Stand: 20:43 UhrLesedauer: 3 MinutenDer Wagen des Angreifers wird am Tiergarten abtransportiertQuelle: AFP/RALF HIRSCHBERGERDer mutmaßliche Angreifer vom Berliner CSD war bei den Behörden kein Unbekannter. Nun teilt die Generalstaatsanwaltschaft Details zu vorangegangenen Verfahren mit – von einer Schulhofschlägerei bis zur Vorbereitung einer terroristischen Tat.Nach dem mutmaßlichen Terroranschlag mit einem Van auf den Berliner CSD hat die Generalstaatsanwaltschaft weitere Details aus der Vergangenheit des Tatverdächtigen Abdul B. geteilt. Der 21-Jährige war nach der mutmaßlichen Tat auf der Flucht und wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Berliner Gartenkolonie erschossen.In einer Mitteilung vom Sonntagnachmittag machte die Generalstaatsanwaltschaft „aufgrund des öffentlichen Interesses“ Angaben zu früheren Verfahren des deutschen Staatsbürgers mit libanesischen Wurzeln. >>> Verfolgen Sie alle aktuellen Entwicklungen zum Anschlag in Berlin im Liveticker <<<So wurde Abdul B. im Februar 2022 in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung schuldig gesprochen. Er hatte im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule „einen Geschädigten“ geschlagen. Lesen Sie auchZudem wurde er wegen des Vorwurfs verurteilt, im Oktober 2020 am Innsbrucker Platz zusammen mit einem Mittäter einem Geschädigten ein paar Kopfhörer geraubt zu haben, heißt es in der Mitteilung. Das Urteil sei rechtskräftig, „die richterlich auferlegte Weisung wurde zwischenzeitlich erfüllt“. Was genau diese Weisung besagte, wird aus dem Dokument nicht deutlich.Lesen Sie auchIm Mai 2026 wurde Abdul B. in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin erneut verurteilt, dieses Mal wegen „der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall“ – also einer terroristischen Straftat – sowie der „Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen“. Er erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.Zu den dem Urteil zugrunde liegenden Tatvorwürfen teilt die Generalstaatsanwaltschaft folgende Hintergründe mit: Abdul B. soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 „den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen“. Zuerst habe er erfolglos versucht, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Anschließend soll er am 20. Mai 2025 vom Flughafen Berlin-Brandenburg über die Türkei in den Libanon ausgereist sein, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen.Im Libanon soll er dann zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus, heißt es laut Generalstaatsanwaltschaft. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und landete in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen „Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft. Abdul B. verbreitete IS-PropagandaAbdul B. kehrte nach seiner Haftentlassung am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Bis zum Urteil befand er sich in Untersuchungshaft. Zudem soll Abdul B. bereits im Juni 2024 verbotene Propaganda des IS auf seinem Instagram-Account verbreitet haben.Doch warum blieb Abdul B. nach dem Urteil auf freiem Fuß? Die Generalstaatsanwaltschaft schreibt: „Das Gericht stellte bei seiner Entscheidung im Rahmen der Strafzumessung u.a. darauf ab, dass Abdul B. sich in diesem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war.“Und weiter: „Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass sich Abdul B. in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte sowie dass es zu keiner konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter gekommen war.“Die Verurteilung ist jedoch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin legte Berufung ein, nachdem sie laut der Mitteilung im Verfahren eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Fortdauer des Haftbefehls gefordert hatte.In einem weiteren Verfahren hatte es einen Anfangsverdacht wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegeben. Einsatzkräfte durchsuchten seine Wohnung und fanden nur eine Spielzeugwaffe. Das Verfahren wurde anschließend eingestellt.Die Polizei bittet um Hinweise über das Hinweisportal der Polizei Berlin, das Hinweistelefon 030 54024111 oder jede Polizeidienststelle. Sie warnt, den Tatverdächtigen auf keinen Fall anzusprechen.
Anschlag auf CSD: Pausenhof-Schlägerei, Kontakt zum IS – Neue Details zu vorherigen Verfahren von Abdul B. - WELT
Der mutmaßliche Angreifer vom Berliner CSD war bei den Behörden kein Unbekannter. Nun teilt die Generalstaatsanwaltschaft Details zu vorangegangenen Verfahren mit – von einer Schulhofschlägerei bis zur Vorbereitung einer terroristischen Tat.












