PfadnavigationHomePolitikDeutschlandErfolg für Schwarz-RotVerfassungsgericht weist Eilanträge gegen Bundestagsabstimmung über GKV-Reform abVon Andrea ThomasStand: 13:35 UhrLesedauer: 2 MinutenGesundheitsministerin Nina Warken (CDU)Quelle: Getty Images/Sean GallupDer Bundestag kann am Freitag über die Gesundheitsreform der Bundesregierung abstimmen: Das Bundesverfassungsgericht weist Klagen aus Reihen der Grünen und der Linkspartei ab.Die Bundestagsabstimmung zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann wie geplant am Freitag stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von Bundestagsabgeordneten der Oppositionsparteien gegen eine Abstimmung über die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung zurückgewiesen. „Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg“, sagte das Bundesverfassungsgericht.Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Janosch Dahmen, hatte in Karlsruhe einen Eilantrag gestellt. Er hatte der Koalition ein „chaotisches“ Gesetzgebungsverfahren vorgeworfen, bei dem die Abgeordneten nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, die geplanten Änderungen zu beraten. Auch der Linke-Abgeordnete Ates Gürpinar klagte dagegen. Die AfD hatte einen solchen Schritt ebenfalls angekündigt. Man habe aber doch keine Klage eingereicht, sagte ein Sprecher „Politico“.Lesen Sie auchMit dem sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetz will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die GKV stabilisieren und in den nächsten vier Jahren über 100 Milliarden Euro einsparen. Die Parlamentarier hatten über 60 Änderungswünsche am Kabinettsentwurf.Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs sollen am Freitag ab neun Uhr stattfinden. Anschließend muss sich noch der Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Die Länderkammer kann es lediglich aufhalten, aber nicht verhindern. Sollte das Gesetz diese Woche nicht abschließend beraten werden, könnte es über die Sommerpause liegen bleiben. Die Koalition will das verhindern.Es ist nicht das erste Mal, dass Karlsruhe ein Gesetzgebungsverfahren ausbremsen sollte. Im Jahr 2023 hatte der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann erfolgreich einen Eilantrag wegen zu kurzer Fristen gegen das Gebäudeenergiegesetz gestellt. Der verantwortliche Minister war damals Robert Habeck (Grüne).
Erfolg für Schwarz-Rot: Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen Bundestagsabstimmung über GKV-Reform ab - WELT
Der Bundestag kann am Freitag über die Gesundheitsreform der Bundesregierung abstimmen: Das Bundesverfassungsgericht weist Klagen aus Reihen der Grünen und der Linkspartei ab.















