Der Bundestag kann wie geplant noch in dieser Woche über die Krankenkassenreform abstimmen. Eilanträge des Grünen-Politikers Janosch Dahmen und des Linken-Abgeordneten Ates Gürpinar lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. Dahmen hatte den Antrag in Karlsruhe eingereicht, nachdem im Bundestag ein Antrag seiner Fraktion auf Absetzung der Abstimmung abgelehnt worden war. Dahmen argumentierte damit, dass die Zeit zur Beratung über die rund 300 Seiten langen Änderungsanträge, die den Abgeordneten am Sonntagabend zugegangen sind, zu knapp sei.Die Entscheidung wollte Dahmen nicht als Klage gegen politische Mehrheiten verstanden wissen. „Ich klage für die Rechte des Parlaments“, sagte der Gesundheitsfachmann der Grünen am Donnerstagmorgen. Es sei für Verbände unmöglich, sich angemessen zu den Vorschlägen zu positionieren. So sei es den Fraktionen nicht möglich, auf einer soliden Grundlage über das Gesetz abzustimmen. Nachdem die Entscheidung verkündet wurde, teilte Dahmen mit, er respektiere diese. Die Frage einer einstweiligen Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens sei damit juristisch entschieden. Aber: „Politisch ist sie es nicht.“ Gürpinar sprach von einer „bitteren Nachricht“ für Versicherte und sagte, die Linke werde den Protest gegen die Kürzungen nun auf die Straße bringen.Dahmen argumentierte zuvor mit Parallelen zu den Bundestagsberatungen über das Gebäudeenergiegesetz 2023. Vor drei Jahren hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann mittels Eilantrag beim Verfassungsgericht eine längere Beratungszeit erstritten. Auch von der damaligen Ampelregierung, an der die Grünen beteiligt waren, seien „in überhasteten Schritten“ Fehler gemacht worden, so Dahmen.Der Beschluss aus Karlsruhe, der seinerzeit die Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause stoppte, hatte viele überrascht. Kein weiterer der damals 197 CDU/CSU-Abgeordneten hatte sich Heilmanns Antrag angeschlossen.Mit Dahmens Antrag befasste sich nun erneut der Zweite Senat. Dessen Zusammensetzung hat sich gegenüber der Situation von vor drei Jahren allerdings deutlich verändert: Die Hälfte der heutigen Senatsmitglieder war damals noch nicht im Amt. Unter ihnen auch die heutige Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold, die erst seit Oktober dem Senat angehört und das Amt bekleidet, das die SPD zuerst Frauke Brosius-Gersdorf zugedacht hatte.Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit hat der Senat von einer Begründung seiner Entscheidung abgesehen. Sie soll den Abgeordneten noch nachgereicht werden. Janosch Dahmen sagte über die Entscheidung, diese beantworte nicht die Frage, welche Anforderungen künftig an eine sorgfältige parlamentarische Beratung solch weitreichender Gesetze zu stellen seien. „Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass Abgeordnete über Gesetze erst dann entscheiden, wenn sie deren Auswirkungen vollständig überblicken konnten“, fordert er.