»Ich habe soeben das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil ich erhebliche Zweifel habe, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt«, sagte Dahmen am Rande des Gesundheitsausschusses. Zuvor habe seine Fraktion die Koalition eindringlich aufgefordert, die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss und die Abstimmung im Bundestag abzusetzen. Beides wurde abgelehnt.
»Fast 300 Seiten Änderungsanträge mit zahlreichen neuen Regelungen wurden den Abgeordneten erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte unter diesen Bedingungen noch verantwortungsvoll geprüft werden kann«, sagte er.Grundsatzentscheidung über Beratungsfristen in KürzeGegenüber dem SPIEGEL kritisierte Dahmen: »Ich habe zunehmend den Eindruck, selbst die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen überblicken nicht, worüber sie da entscheiden sollen.«










