Die Grünen wollen mit einem Eilantrag in Karlsruhe verhindern, dass die schwarz-rote Koalition am Freitag die Krankenkassen-Reform im Bundestag beschließt. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen wendet sich damit gegen die kurzen Befassungsfristen. Er wolle von den Verfassungsrichtern überprüfen lassen, „ob hier in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“, sagte er am Mittwoch. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion Irene Mihalic kündigte an, am Nachmittag eine Absetzung der Abstimmung über die Reform zu beantragen – wenn auch gegen die Mehrheit der schwarz-roten Koalition und daher mit geringen Aussichten auf Erfolg.Die Krankenkassen-Reform, vorgelegt von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), gilt als einer der zentralen Reformschritte der schwarz-roten Koalition. Da es die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause ist, wollte die Koalition die Reform noch am Freitag abstimmen lassen. Gelingt das nicht, dürfte die Debatte über die Reform weitergehen.„Wir haben in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 278 Seiten Änderungsanträge bekommen, die man in der Kürze der Zeit niemals seriös durcharbeiten kann“, sagte Mihalic am Mittwoch in Berlin. Eine zweite Sachverständigenanhörung, welche die Grünen zu diesen Änderungen im Gesundheitsausschuss für Mittwoch beantragt hätten, sei abgelehnt worden. Es sei überhaupt nicht abzusehen, sagte Mihalic, welche Auswirkungen diese Änderungen hätten und welche Zumutungen durch sie auf die Bürger und auf das Gesundheitssystem zukämen. Sie sehe auch gar keinen Zeitdruck, die Reform jetzt zu verabschieden. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer warnte am Mittwoch davor, die Reform allzu rasch zu beschließen. Nötig sei handwerkliche Genauigkeit: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.Bislang soll der Bundestag laut Tagesordnung um neun Uhr am Freitagmorgen in dritter Lesung über die Reform befinden. Die Grünen hatten auch zuvor schon Kritik an dieser geübt. Dahmen hatte in der ersten Lesung im Juni Zweifel an dem Ziel der Regierung geäußert, mit der Krankenkassenreform weitere Beitragssteigerungen zu verhindern. „Sie muten Patienten, Personal, Arbeitnehmern und Arbeitgebern existenzielle Einschnitte zu und liefern nicht einmal das, womit sie diese teilweise verheerenden Einschnitte begründen“, hatte er im Plenum kritisiert.Bereits im April hatte er sich mit Blick auf die Reformpläne mit dem Vorwurf zitieren lassen: „Wer den eigenen Etat auf Kosten der Krankenkassen saniert, saniert nichts.“ Die Bundesregierung wähle den Weg der geringsten eigenen Verantwortung. „Versicherte zahlen, Betriebe zahlen, Beschäftigte zahlen, die Versorgungsqualität in Praxen und Kliniken gerät absehbar erheblich unter Druck.“Erinnerungen an das HeizungsgesetzDas Vorgehen der Grünen hat ein Vorbild aus Ampelzeiten – mit vertauschten Rollen. 2023 war es der CDU-Politiker Thomas Heilmann, der in Karlsruhe längere Befassungsfristen für das Parlament durchsetzen wollte. In der Woche vor der Sommerpause des Bundestages änderte die Ampelregierung ihren Entwurf für das Heizungsgesetz nur Stunden, bevor der zuständige Ausschuss des Parlaments darüber beraten sollte – und nur wenige Tage vor der geplanten Abstimmung im Bundestag.Im Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht damals die Abstimmung. Die Richter argumentierten, es sei zumindest nicht ausgeschlossen, dass der damalige Oppositionspolitiker Heilmann durch den engen Zeitplan in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt worden sein könnte.In diesem Frühjahr verhandelte das Bundesverfassungsgericht dann mündlich über den Fall. Dabei argumentierte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, die Regierung sei damals durch das Gericht ausgebremst worden. Das Grundgesetz hätte durchaus erlaubt, eine „regierungszersetzende Sommerdiskussion“ zu verhindern. Denn da es nicht beschlossen worden war, wurde die Parlamentspause vor drei Jahren zur weiteren Diskussion über das Heizungsgesetz genutzt, die immer härter geführt wurde. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es zum damaligen Fall noch nicht. Daher lässt sich juristisch auch noch nicht sagen, wie sehr die Entscheidung den aktuellen Fall beeinflusst.Im Gesundheitsministerium zeigte man sich jedenfalls optimistisch, dass die Grünen keinen Erfolg haben werden. Dennoch gibt es nun eine Hürde mehr bis zu einem möglichen Beschluss: Warken muss einerseits hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht Dahmens Antrag abweist und andererseits, dass sich die Länder nicht mit einer Zweidrittelmehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden. Diese ließe sich dann nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag abwenden, was unrealistisch erscheint. Denn Union und SPD haben dort nur eine knappe einfache Mehrheit.