Janosch Dahmen checkt noch einmal kurz, ob alle Kameras laufen, damit auch wirklich alle mitbekommen, was er jetzt zu sagen hat – hier vor dem Sitzungssaal des Gesundheitsausschusses. Dann erklärt der Bundestagsabgeordnete der Grünen, warum er im Eilverfahren eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen wird.Die Koalition will an diesem Freitag, am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, unbedingt noch das Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundestag beschließen. Dahmen möchte das verhindern. Man habe die vergangenen Tage ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ erlebt, sagt er.Am Montag um 18.37 Uhr hätten die Abgeordneten von den Regierungsfraktionen knapp 300 Seiten an Änderungsanträgen bekommen. Über diese Änderungsanträge muss der Gesundheitsausschuss nun an diesem Mittwoch entscheiden, bevor am Freitag der Bundestag Warkens Beitragsstabilisierungsgesetz zustimmen soll. Grüne sprechen von faktisch neuem Gesetz Eine gewissenhafte Prüfung sei in der Kürze der Zeit jedoch nicht möglich, sagt Dahmen. Faktisch sei das ein weitgehend neu gefasstes Gesetz, argumentiert er. Eine erneute Anhörung von Experten habe die Koalition aber abgelehnt.Auch die Abgeordneten der Regierungsfraktionen wüssten nicht, worüber sie da am Freitag abstimmen sollen. Unter anderem sorgt das Sparpaket aus Dahmens Sicht nur für Einsparungen von rund 18 Milliarden Euro – und nicht von über 19 Milliarden Euro wie von der Koalition angestrebt, um einen Anstieg der Beiträge im kommenden Jahr zu verhindern.Dahmen erinnert das an einen berühmten Präzedenzfall: das Heizungsgesetz. Vor der Sommerpause 2023 wollte die Ampelregierung die Regeln des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck zum Heizungstausch auch unbedingt noch durch den Bundestag bekommen. Angesichts der Vielzahl an Änderungen an dem Regierungsentwurf sah der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann seine Rechte verletzt, Gesetze ausreichend zu beraten und zu prüfen. Die Verfassungsrichter gaben Heilmann damals im Eilverfahren recht. Über das Heizungsgesetz wurde im Bundestag schließlich erst im Herbst 2023 entschieden. Koalition hält an Zeitplan fest Doch in einer Geschäftsordnungsdebatte im Bundestagsplenum wischen die Abgeordneten von CDU und SPD die Bedenken der Opposition beiseite. Sie halten daran fest, dass das Parlament am Freitag über Warkens Gesetz abstimmen soll.Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte.Ates Gürpinar, Bundestagsabgeordneter der LinkenDer Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar reicht danach ebenfalls eine Klage in Karlsruhe ein. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, betont er.Angesichts dessen erkennt Gürpinar eine „unzulässige Eile des Gesetzgebungsverfahrens“. Die Form der Änderungsanträge verunmögliche jede parlamentarische Kontrolle. „Es sind Anträge darunter, die Posten in Milliardenhöhe verschieben. Eine sachgerechte Prüfung ist unter diesen Bedingungen unmöglich.“In der SPD-Fraktionsführung erwartet man ein Scheitern der Klagen. Den Vergleich mit dem Fall Heilmann hält man für verfehlt. „Ich glaube, es gibt einen signifikanten Unterschied zu dem Heilmann-Urteil aus dem Jahr 2023“, sagt Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese am Mittwoch vor Journalisten im Bundestag.Der SPD-Politiker erinnerte an den damaligen Ablauf im Bundestag: Die Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss für Klimaschutz und Energie zu den Änderungsanträgen habe an einem Montag stattgefunden. Der Ausschuss habe dem Gesetzesentwurf in geänderter Fassung schon am Mittwoch zustimmen müssen. „Das ist wirklich sehr knapp gewesen“, meint Wiese.Denn das Verfassungsgericht hat gesagt, dass Abgeordnete nicht nur Informationen erhalten können sollen, sondern ihnen auch genug Zeit zur Verarbeitung bleiben muss. Genau das hält Wiese für den entscheidenden Punkt, der im Falle des Krankenkassen-Sparpakets anders als damals beim Heizungsgesetz erfüllt sei.Die Fachanhörung zu dem habe nämlich schon vor zwei Wochen stattgefunden. „Was jetzt an Änderungsanträgen vorliegt, war eigentlich auch faktisch schon Gegenstand der Anhörung“, sagt der SPD-Politiker. Auch die Grünen hätten schon in der Ausschusssitzung vieles davon kritisiert. Wiese blickt daher nach eigener Aussage „mit einer gewissen Gelassenheit“ auf die Klagen.Die Verfassungsjuristin Sophie Schönberg kann diesen Optimismus nicht ganz nachvollziehen. „Es geht in Eilverfahren um eine Folgenabwägung“, sagt die Professorin für öffentliches Recht der FU Berlin dem Tagesspiegel. „Welcher Schaden entsteht, wenn sich das Gesetzgebungsverfahren verzögert, und welcher Schaden entstünde, wenn die Abgeordneten sich nicht richtig informieren können? Vor dem Hintergrund der Heilmann-Entscheidung halte ich es für gut vertretbar, dass hier die Grenzen zulässiger Beschleunigung überschritten wurden“, sagt Schönberger.Am Ende könne aber niemand wissen, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet – zumal das Urteil in der Hauptsache in dem Heilmann-Verfahren noch aussteht, so Schönberger. Das Gericht hat angekündigt, über die Eilanträge von Dahmen und Gürpinar noch vor der geplanten Abstimmung am Freitag zu entscheiden.Unklar ist derzeit auch, ob der Bundesrat das Krankenkassen-Sparpaket wie geplant am Freitag ebenfalls durchwinken wird. Noch verhandeln Warken und die Länder darüber, ob die Länder eine entsprechende Fristverkürzung bei den Beratungen gewähren werden. Insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat weiter Bedenken gegen den Gesetzentwurf.
„Unzulässige Eile“ nach 300 Seiten Änderungsanträgen: Grüne und Linke klagen gegen schnellen Bundestagsbeschluss der Krankenkassenreform
Die Koalition will das Krankenkassen-Sparpaket unbedingt noch vor der Sommerpause beschließen. Die Opposition sieht nach umfassenden Änderungen ihre Rechte nicht gewahrt. Nun muss Karlsruhe entscheiden.











