Bundesverfassungsgericht

Bundestag kann Gesundheitsreform wie geplant verabschieden

Stand: 09.07.2026 • 14:31 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform zurückgewiesen. Grüne und Linke hatten einen Stopp der Reform erreichen wollen. Beschlossen werden darf auch das Gebäudemodernisierungsgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform und gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (bekannt als "Heizungsgesetz") abgewiesen. Damit könnte der Bundestag am morgigen Freitag beide Gesetze beschließen.