Der Bundestag kann morgen über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Auch für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag grünes Licht. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann somit wohl wie geplant morgen im Parlament abgestimmt werden.
Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linken hatten sich jeweils mit Eilanträgen an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die Regierungskoalition hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung 278 Seiten mit Änderungsanträgen vorgelegt.Koalition will Handlungsfähigkeit demonstrierenDas Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliardenausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen etwa Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.










