Quelle: dpa

9. Juli 2026, 13:09 Uhr

Das Gericht hat einen Eilantrag der Linksfraktion geprüft.

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Die Bundestagsfraktion der Linken ist in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Organklage der Fraktion als unzulässig, wie das Gericht mitteilte. Den Antragstellern fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. «Sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen.»