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Urteil: Verfassungsklage gegen Heizungsgesetz gescheitert Mehrere Abgeordnete des Bundestags hatten gegen das Heizungsgesetz geklagt, weil sie die Beratungszeit für zu kurz hielten. Das Verfassungsgericht teilt diese Bedenken nicht.
Bundesverfassungsgericht: Klage gegen das Heizungsgesetz abgewiesen. Foto: Uli Deck/dpaKarlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren, obwohl er im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte.Gegenstand des Urteils des Zweiten Senats ist das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Weil es noch wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier sei verletzt worden.Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht.Eilverfahren sind aber noch keine Entscheidung in der Sache, die erst jetzt am Donnerstag erfolgte. Der Zweite Senat entschied in veränderter Besetzung. Die Amtszeiten von drei der im Eilverfahren beteiligten Mitglieder sind inzwischen abgelaufen und ihre Stellen neu besetzt worden. rtr Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt











