Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Klage wegen Beratungszeit für "Heizungsgesetz" gescheitert

Stand: 23.07.2026 • 10:41 Uhr

Der Zeitplan der damaligen Ampel-Koalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Ein CDU-Abgeordneter hatte geklagt - und war im Eilverfahren erfolgreich.

Die Beratungszeit im Bundestag zur Reform des Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausreichend. Das Gericht wies im Hauptsacheverfahren die Klage von Parlamentariern um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann ab.