Als der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann im Juli 2023 die Bundestagsabstimmung zum Heizungsgesetz mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vorläufig stoppte, war das ein politischer Paukenschlag. Der Streit innerhalb der Ampelkoalition über den Gesetzentwurf des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) verlängerte sich. Viele Unionsabgeordnete jubelten.An diesem Donnerstag erlitt Heilmann drei Jahre nach seinem Erfolg eine Niederlage. Das Bundesverfassungsgericht verwarf seine Organklage gegen das damalige Gesetzgebungsverfahren in der Hauptsache. Die Karlsruher Richter sind der Meinung, er habe die von ihm behauptete Verletzung seiner Abgeordnetenrechte nicht ausreichend begründet. Sie führten also in erster Linie formale Gründe für ihre Entscheidung an. Die Richter nahmen aber auch inhaltlich zu Heilmanns Vorwürfen gegen die Ampelkoalition Stellung. Seine Argumente ließ das Gericht ins Leere laufen.Wie genau lief das Verfahren zum Heizungsgesetz ab?Heilmann störte, wie das Verfahren vor dem geplanten Abstimmungstermin ablief: Im Frühjahr 2023 hatte die Ampelregierung zwar einen ersten Entwurf des Heizungsgesetzes beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) stimmte aber nur unter dem Vorbehalt zu, im Bundestag sei noch mit „umfassenden Änderungen“ zu rechnen.In den folgenden Wochen rangen SPD, Grüne und FDP darum, wie die Änderungen aussehen sollten. Im Juni legten sie ein Papier mit groben Zielen vor. Später kam eine „Formulierungshilfe“ aus Habecks Ministerium hinzu. Um einen förmlichen Änderungsantrag handelte es sich dabei nicht. Der wurde den Abgeordneten des Energieausschusses erst am Dienstagabend der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zugeschickt – wenige Stunden vor den abschließenden Ausschussberatungen.Für Freitag derselben Woche plante die Ampel die Abstimmung im Plenum. Zu der kam es wegen Heilmanns Eilantrag letztlich erst im September. Der CDU-Politiker machte geltend, nach dem Ampel-Plan habe er nicht genug Zeit gehabt, sich mit dem Änderungsantrag zu beschäftigen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sei ein „Platzhalter-Gesetz“ gewesen, kein tauglicher Beratungsgegenstand.Die Richter haben die „digitalisierte Welt“ im BlickDas sieht Karlsruhe anders. Das Gericht hob zwar hervor, dass die Abgeordneten ein Recht haben auf „Informationen, die zur Beurteilung des Beratungsgegenstands erforderlich sind“. Die inhaltliche Auseinandersetzung im Parlament dürfe nicht unmöglich sein, „weil ein Gesetzgebungsverfahren missbräuchlich verschleppt oder beschleunigt wird“. Der Bundestag habe für seine Zeitpläne aber einen großen Spielraum: So könne er auf eine „in einer digitalisierten Welt veränderte Beratungskultur reagieren“. Konkrete Vorgaben, wann Änderungsanträge einzureichen seien, seien dem Grundgesetz nicht zu entnehmen.Die Richter meinen, die Möglichkeit, sich mit solchen Anträgen öffentlich auseinanderzusetzen, bestehe „jedenfalls, solange sie in der Plenardebatte aufgegriffen werden“. Strenge Zeitvorgaben für künftige Gesetze, über die im Vorfeld des Urteils spekuliert worden war, gab es am Donnerstag also nicht aus Karlsruhe. Gerichtsvizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold sagte, die Verfassung setze der „Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“.Nach Ansicht des Gerichts führte das Agieren der Ampel auch nicht dazu, dass die Abgeordnetenrechte Heilmanns zumindest in diesem speziellen Fall verletzt wurden: Dafür, dass Heilmann durch zu wenig Informationen gegenüber den Koalitionsabgeordneten benachteiligt wurde, fehle es „schon an belastbaren Anhaltspunkten“.Auch den Vorwurf Heilmanns, die Ampel habe sich vor der Abstimmung einer Kommunikation verweigert, zog bei den Richtern nicht: „Durchsetzbare Rechte auf Teilhabe parlamentarischer Minderheiten“ erstreckten sich nicht auf „informelle Gesprächsrunden“. Durch die Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums hätten die Parlamentarier genug Informationen gehabt, um sich über das Gesetz eine Meinung zu bilden. Dass es sich dabei nicht um einen formalen Änderungsantrag handelte, sei unerheblich.Was waren die Unterschiede zum Eilverfahren?Wie kann es sein, dass Heilmann vor drei Jahren Erfolg hatte und nun vor Gericht verlor, obwohl es um dasselbe Gesetzgebungsverfahren ging?Im Eilverfahren prüften die Richter anhand anderer Kriterien als in der Hauptsache. Ob die Zeit ausreichte, damit sich die Abgeordneten mit dem Gesetz befassen konnten, bewerteten sie 2023 nicht. Sie wogen lediglich ab, ob eher Heilmann eine möglicherweise rechtswidrige Abstimmung oder dem Bundestag eine eventuell unnötige Verschiebung zuzumuten sei. Grundlage des Urteils am Donnerstag war hingegen, welche Vorgaben das Grundgesetz zu den Zeitabläufen im Parlament macht.Ein weiterer Grund für Heilmanns Niederlage könnte in seinem Auftreten in der mündlichen Verhandlung im Februar liegen. Ihm fiel es trotz mehrfacher Nachfragen von der Richterbank schwer zu erklären, zu welchem Zeitpunkt genau die Mehrheit im Bundestag seine Rechte verletzt haben soll. Seine Ausführungen waren eine Pauschalkritik. In Karlsruhe kommt es aber auf Details an: Die zuständige Berichterstatterin Astrid Wallrabenstein sagte damals, ihr sei wichtig, wann sich der Bundestag die von der Ampel gewünschten Abläufe „zu eigen“ gemacht habe. Heilmann wirkte überrumpelt.Dies wäre möglicherweise vermeidbar gewesen, hätte er sich von mehr Juristen beraten lassen. Bei seinem Eilantrag war er als Einzelkämpfer in Karlsruhe allerdings erfolgreich. Auch damals schloss er sich nicht mit anderen Abgeordneten der Unionsfraktion zusammen.Schließlich könnten auch die personellen Veränderungen im Zweiten Senat zu Heilmanns Lasten gegangen sein: Im Juli 2023 war die Hälfte der heutigen Senatsmitglieder noch nicht im Amt. Auch die Vorsitzende des Senats wechselte. Das Votum zur Eilentscheidung unterstützten fünf der acht damaligen Richter. Um wen es sich dabei handelte, ist nicht bekannt. Das Urteil am Donnerstag ist einstimmig ergangen.
Thomas Heilmann scheitert mit Klage zum Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorgehen der Ampel beim Heizungsgesetz gebilligt – vor drei Jahren durchkreuzte es noch deren Zeitpläne. Wie ist das zu erklären?











