Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage mehrerer teils ehemaliger Bundestagsabgeordneter wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes verworfen. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren, obwohl der im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte.Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Karlsruher Gericht. Es sei kein beziffertes „Tempolimits“ in der Verfassung vorgesehen. Die Antragsteller hätten zudem nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in ihren Abgeordnetenrechten verletzt sein könnten.Laut Grundgesetz werden Parlamentarier in ihren Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt. Heilmann sah sein Mitwirkungsrecht verletzt Gegenstand des Urteils des Zweiten Senats ist das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Weil es noch wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, hier bei einem Verhandlungstermin zum Thema im Februar, verkündete am Donnerstag sein Urteil zur Verfassungsbeschwerde von Thomas Heilmann und weiteren Bundestagsabgeordneten. © dpa/Uli Deck Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung.Das Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht.Eilverfahren sind aber noch keine Entscheidung in der Sache, die erst jetzt am Donnerstag erfolgte. Der Zweite Senat entschied in veränderter Besetzung. Die Amtszeiten von drei der im Eilverfahren beteiligten Mitglieder sind inzwischen abgelaufen und ihre Stellen neu besetzt worden. Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. (AFP, Reuters)