Der Zeitplan der damaligen Ampel-Koalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Ein CDU-Abgeordneter hatte geklagt - und war im Eilverfahren erfolgreich.

Nicht nur die Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes hatten 2023 für viel Diskussion gesorgt: Streit gab es auch über das Tempo. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesverfassungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Tempolimit für Gesetze? Karlsruhe urteilt zum Heizungsgesetz“.