Präventivgewahrsam, Handgranaten und „drohende Gefahr“: Kurz vor dem zehnten Jahrestag des Anschlags in München stehen umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei in Karlsruhe auf dem Prüfstand.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gewahrsam und Handgranaten“. Lesen Sie jetzt „Karlsruhe prüft: Darf Bayerns Polizei zu viel?“.

Bayerns Polizei darf schon bei «drohender Gefahr» tätig werden. Es ist eine von mehreren umstrittenen Regelungen im Polizeigesetz des Freistaats. Nicht nur dort schaut man nun…