Verstößt Bayerns Polizeiaufgabengesetz gegen Grundrechte? Mit dieser Frage muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Unter anderem geht es um den möglichen Einsatz von Handgranaten.

07.07.2026, 16.09 Uhr

Wappen der bayerischen Polizei

Gehen die Befugnisse der bayerischen Polizei zu weit? Im Freistaat hat sich der Verfassungsgerichtshof schon mehrfach mit der Frage beschäftigt und das meist verneint. Jetzt liegen zentrale Aspekte des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) zur Prüfung in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über eine Verfassungsbeschwerde und eine sogenannte Normenkontrollklage.

216 Bundestagsabgeordnete von FDP, Linken und Grünen hatten 2018 den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle, also auf Prüfung der Regelungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit, in einer »Allianz für den Rechtsstaat« auf den Weg gebracht. Einen solchen Antrag können nur Bundesregierung, Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen. Die Verfassungsbeschwerde von zehn Bürgerinnen und Bürgern, darunter einer Journalistin, einer Gewerkschaftssekretärin und Anwälten, wird von dem Bürgerrechtsverein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Bündnis »NoPAG« unterstützt. Die Beschwerdeführer stammen demnach »aus der Mitte der Zivilgesellschaft«.