Es geht um Präventivgewahrsam, den Einsatz von Handgranaten und eine «drohende Gefahr»: Dürfen Bayerns Ordnungshüter zu viel? Das soll jetzt das höchste Gericht Deutschlands klären.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gewahrsam und Handgranaten“. Lesen Sie jetzt „Karlsruhe prüft: Darf Bayerns Polizei zu viel?“.

Bayerns Polizei darf schon bei «drohender Gefahr» tätig werden. Es ist eine von mehreren umstrittenen Regelungen im Polizeigesetz des Freistaats. Nicht nur dort schaut man nun…