Wann dürfen Polizeibeamte in Bayern tätig werden - und mit welchen Mitteln? Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich von heute an mit dem umstrittenen Polizeiaufgabengesetz des Freistaats. Von Alena Lagmöller.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gewahrsam und Handgranaten“. Lesen Sie jetzt „Karlsruhe prüft: Darf Bayerns Polizei zu viel?“.

Bayerns Polizei darf schon bei «drohender Gefahr» tätig werden. Es ist eine von mehreren umstrittenen Regelungen im Polizeigesetz des Freistaats. Nicht nur dort schaut man nun…