Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Gesetz gegen Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Dabei ist die Sachlage alles andere als eindeutig.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesverfassungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Was für und gegen ein Verbot von Kindersexpuppen spricht“.

Kein Kind wird direkt geschädigt, trotzdem drohen Haftstrafen für Puppenbesitz. Warum Fachleute das Verbot kritisieren - die Mehrheit des Bundesverfassungsgerichts es aber anders…