Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen von Sexpuppen, die aussehen wie Kinder, wurde 2021 verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden zurückgewiesen.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
dar
Aktualisiert am 2. Juli 2026, 10:51 Uhr
Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen von Sexpuppen, die aussehen wie Kinder, wurde 2021 verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden zurückgewiesen.
Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen von Sexpuppen, die aussehen wie Kinder, wurde 2021 verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden zurückgewiesen.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
dar
Aktualisiert am 2. Juli 2026, 10:51 Uhr

Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben in Deutschland verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden –…

Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, bleiben verboten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit sechs zu zwei Stimmen.

Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen,…

Vor fünf Jahren verbot die Bundesregierung den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen. Einige Männer zogen vors…

Herstellung, Verkauf, Kauf und Besitz bleiben demnach verboten. Die Kläger sahen sich in ihrem Recht auf sexuelle…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Strafrecht“. Lesen Sie jetzt „Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen…