Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen von Sexpuppen, die aussehen wie Kinder, wurde 2021 verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden zurückgewiesen.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
dar
Aktualisiert am 2. Juli 2026, 10:51 Uhr
Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen von Sexpuppen, die aussehen wie Kinder, wurde 2021 verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden zurückgewiesen.
Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen von Sexpuppen, die aussehen wie Kinder, wurde 2021 verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden zurückgewiesen.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
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Aktualisiert am 2. Juli 2026, 10:51 Uhr

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