Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen von Sexpuppen, die aussehen wie Kinder, wurde 2021 verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden zurückgewiesen.

Quelle: DIE ZEIT,

dpa,

dar

Aktualisiert am 2. Juli 2026, 10:51 Uhr