Verbot von Kindersexpuppen: Vermutungen über eine Gefahr

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Gesetz gegen Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Dabei ist die Sachlage alles andere als eindeutig.

Erwachsene Frauen als Sexpuppen sind erlaubt, Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bleiben verboten

Steve Przybilla

O b und wie man sich selbst befriedigt, gehört zu den intimsten Geheimnissen der meisten Menschen. Den Staat geht das zunächst mal nichts an. Hier Vorschriften zu machen, wirkt auf den ersten Blick absurd. Es sind ja (außer bei Exhibitionisten) keine anderen Personen betroffen. „Ja heißt Ja“ macht man beim Onanieren ganz allein mit sich selbst aus. Soweit würden vermutlich alle zustimmen.