Quelle: dpa
2. Juli 2026, 4:00 Uhr
Es geht um Paragraf 184l im Strafgesetzbuch. (Archivbild)
© Oliver Berg/dpa
Bis vor einigen Jahren konnten Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern auf Sexpuppen mit kindlichem Aussehen zurückgreifen. 2021 schob der Gesetzgeber dem jedoch einen Riegel vor und verschärfte das Strafgesetzbuch. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun zwei Verfassungsbeschwerden geprüft. Das höchste deutsche Gericht will seine Entscheidung dazu heute (9.30 Uhr) schriftlich veröffentlichen.












