Sie befinden sich hier:StartseitePolitikVerbot von Kinder-Sexpuppen ist verfassungsgemäß: War das nötig oder ist das „Moralgesetzgebung“? © dpa/Bernd Weißbrod Tagesspiegel Plus Das Bundesverfassungsgericht hat einer Strafvorschrift seinen Segen gegeben, obwohl sie die sexuelle Selbstbestimmung stark beschränkt. Ein Richter hat am Beschluss deutliche Zweifel. Stand: heute, 19:24 UhrJetzt neu: Tagesspiegel bei Google bevorzugenDer Besitz von Sexpuppen, die Kinder darstellen sollen, bleibt weiterhin strafbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 2 BvR 1096/22, 2 BvR 1097/22) und damit Verfassungsbeschwerden von zwei pädophilen Männern abgewiesen. Das seit fünf Jahren geltende strafrechtliche Verbot betrifft auch künstlich hergestellte Körperteile eines Kindes.showPaywall:trueisSubscriber:falseisPaid:true
Verbot von Kinder-Sexpuppen ist verfassungsgemäß: War das nötig oder ist das „Moralgesetzgebung“?
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Strafvorschrift seinen Segen gegeben, obwohl sie die sexuelle Selbstbestimmung stark beschränkt. Ein Richter hat am Beschluss deutliche Zweifel.










