Kinderschutz: Verbot von Kindersexpuppen bleibt

Bundesverfassungsgericht lehnt Klage von zwei pädophilen Männern ab. Zu groß sind die Bedenken, Hemmschwellen abzubauen.

Es gibt kein Recht auf Kindersexpuppen, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt

John Stillwell/picture alliance

Das Verbot von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage von zwei pädophilen Männern mit sechs zu zwei Richterstimmen ab. Die Annahme des Gesetzgebers, der Gebrauch von Kindersexpuppen gefährde auch reale Kinder, sei „vertretbar“, so die Richtermehrheit.