Quelle: dpa

2. Juli 2026, 9:49 Uhr

Der Paragraf ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, bekräftigt. Die strafrechtliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Gericht in Karlsruhe. «Insbesondere verletzt sie die Beschwerdeführer nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.» Die Entscheidung des Zweiten Senats ging mit sechs zu zwei Stimmen aus. (Az. 2 BvR 1096/22, 2 BvR 1097/22)