Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen von Sexpuppen, die aussehen wie Kinder, wurde 2021 verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden zurückgewiesen.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesverfassungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Was für und gegen ein Verbot von Kindersexpuppen spricht“.

Sexpuppen mit Kinderoptik sind verboten. Doch Fachleute streiten: Schützt das Gesetz wirklich Kinder oder werden Pädophile für Fantasien bestraft? Verschiedene Argumente werden…