Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben in Deutschland verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden – und somit zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesverfassungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Was für und gegen ein Verbot von Kindersexpuppen spricht“.

Kein Kind wird direkt geschädigt, trotzdem drohen Haftstrafen für Puppenbesitz. Warum Fachleute das Verbot kritisieren - die Mehrheit des Bundesverfassungsgerichts es aber anders…