Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesverfassungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Was für und gegen ein Verbot von Kindersexpuppen spricht“.

Sexpuppen mit Kinderoptik sind verboten. Doch Fachleute streiten: Schützt das Gesetz wirklich Kinder oder werden Pädophile für Fantasien bestraft? Verschiedene Argumente werden…