Die geplante Reform für den Verfassungsschutz wird überschätzt. Wichtig ist, die neuen aktiven Befugnisse der Geheimdienste zu kontrollieren.
A us den deutschen Nachrichtendiensten sollen echte handlungsfähige Geheimdienste werden, verspricht Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dagegen erinnern Kritiker an die Lehren aus dem Faschismus mit der Geheimen Staatspolizei, der Gestapo. Vermutlich wird sich in der Praxis aber weniger ändern als versprochen oder befürchtet. Diese Woche beschloss die Bundesregierung einen dicken Gesetzentwurf. Er soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz neue Aufgaben und neue Befugnisse geben.
Neben der Beschaffung und Auswertung von Informationen sollen BND und Verfassungsschutz erstmals auch aktive Operationen ausführen. Relevant ist das vor allem für den BND, den deutschen Auslandsgeheimdienst. Er soll Bedrohungen gegen Deutschland nicht mehr nur prognostizieren, sondern auch bekämpfen. So soll er die Geräte feindlicher Hacker und die Fabriken feindlicher Drohnenbauer zerstören dürfen. Ob das dann klappt und die hybride Bedrohungslage spürbar entschärft, ist eine ganz andere Frage.
Die Gestapo-Assoziationen betreffen aber vor allem den Verfassungsschutz als deutschen Inlandsgeheimdienst. Auch er soll künftig aktive „Schutzmaßnahmen“ ergreifen dürfen, etwa die Funktionen potenzieller „Tatmittel“ wie Drohnen zu beeinträchtigen oder Angreifer durch falsche Informationen zu verwirren. Diese neuen aktiven Befugnisse werden beim Verfassungsschutz in der Praxis aber wohl deutlich seltener zum Einsatz kommen als beim BND.












