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Reform: Kabinett beschließt weitreichende Geheimdienstreform Im Vergleich zu Geheimdiensten etwa in Großbritannien und Frankreich sind die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste bisher sehr begrenzt. Doch nicht nur das soll sich bald ändern.
Sitzung des Bundeskabinetts: Die Politiker haben zahlreiche Vorhaben beschlossen. Foto: Kay Nietfeld/dpaBerlin. Die Bundesregierung hat die deutschen Geheimdienste mit neuen Befugnissen ausgestattet – und damit eine der weitreichendsten Reformen des deutschen Sicherheitsapparats seit Jahren eingeleitet. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Vorlage von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).Neben der Reform verabschiedete das Kabinett Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, zur privaten Altersvorsorge von Kindern, zur CO2-Bepreisung und zum Jugendschutz. Alle Kabinettsbeschlüsse im Überblick:Verfassungsschutz und Auslandsgeheimdienst: Vom Beobachter zum AkteurBislang durften die deutschen Geheimdienste Bedrohungen aufklären – eingreifen aber nicht. Das ändert sich nun. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf von Dobrindt, der dem Bundesamt für Verfassungsschutz – dem Inlandsgeheimdienst – und dem Bundesnachrichtendienst – dem Auslandsgeheimdienst – erstmals aktive Befugnisse gibt.Konkret sollen beide Dienste künftig die Infrastruktur von Angreifern stören und bei besonderen Bedrohungslagen verdeckt eingreifen dürfen. Das geht deutlich über das bisherige Mandat hinaus, das auf Beobachtung und Aufklärung begrenzt war.Das Bundesamt für Verfassungsschutz: Bislang durften die deutschen Geheimdienste Bedrohungen aufklären – eingreifen aber nicht. Foto: Oliver Berg/dpaHintergrund ist vor allem die russische Bedrohung: Cyberangriffe auf Behörden, Desinformationskampagnen und hybride Kriegsführung haben die Sicherheitsdebatte in Berlin in den vergangenen Jahren dominiert. Im europäischen Vergleich haben die deutschen Dienste bislang deutlich weniger Kompetenzen als etwa ihre britischen oder französischen Pendants. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren. Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss anrufen, das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt










