«Eine Art Polizeistaat»: Die Opposition sieht die Reform des deutschen Inlandgeheimdienstes skeptischBislang durfte der Verfassungsschutz nur beobachten und Informationen sammeln, bald soll er auch aktiv eingreifen können. Die deutsche Regierung hält die Reform für überfällig, Oppositionspolitiker sehen dagegen Freiheitsrechte in Gefahr.13.08.2026, 12.12 Uhr4 LeseminutenDas Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet Personen und Vereinigungen, die nach seiner Einschätzung die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden könnten.Christoph Hardt / ImagoDer deutsche Verfassungsschutz nimmt im europäischen Vergleich eine Sonderrolle ein. Er beobachtet eine breite Palette an Gruppierungen: Die AfD etwa, oder islamistische und linksradikale Vereine. Bei der Abwehr von Spionage, Sabotage und Terrorismus darf er allerdings bislang sehr wenig. Das möchte die schwarz-rote deutsche Regierung nun ändern. Aus den deutschen Nachrichtendiensten sollten «echte Geheimdienste» werden, sagte der christlichsoziale Innenminister Alexander Dobrindt. Die Cyberangriffe und Sabotage- und Spionageaktionen fremder Mächte erforderten «neue Antworten».Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Am Mittwoch beschloss deshalb das Kabinett eine weitreichende Reform des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes, die ihnen mehr exekutive Befugnisse verleihen soll. Im nächsten Schritt müsste eine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag zustimmen. Nach jetzigem Stand dürfte eine Mehrheit nur mit den Stimmen der Regierungsfraktionen zustande kommen. Die Opposition warnt in geradezu schwarzmalerischen Tönen davor, dass Freiheitsrechte aufgeweicht werden könnten.Bernd Baumann, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, sieht mit der Reform «eine Art Polizeistaat» heraufziehen. Dem Fernsehsender «Welt» sagte er, der Verfassungsschutz könne künftig mit Geheimoperationen gegen missliebige Bürger und Parteien vorgehen, möglicherweise sogar belastendes Material fingieren. Aus der Linkspartei kritisierte die Innenpolitikerin Clara Bünger, die deutsche Regierung schaffe «das historische Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ab».Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz nannte die Reform «undurchdacht und gefährlich». Befugnisse, die der Polizei vorbehalten seien, sollten bei ihr verbleiben, sagte er der «TAZ». Und der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki, dessen Partei den Einzug in den Bundestag verpasste, sagte der «Augsburger Allgemeinen»: «Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei.» Nötig seien eine funktionierende gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und ein Staat, «der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.»Die Legislative wird durch die Reform geschwächtDer harsche Ton der Opposition kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein zentraler Aspekt am geplanten Gesetz tatsächlich heikel ist: Die bisherigen Zuständigkeiten für die Geheimdienstkontrolle sollen im Unabhängigen Kontrollrat vereinheitlicht werden. Auf lange Sicht könnte das die Kontrollfunktion der Legislative schwächen.Der Unabhängige Kontrollrat wurde 2021 ins Leben gerufen, dessen Vorsitzender wird direkt vom Bundeskabinett ernannt. Er soll zudem die Aufgaben der G-10-Kommission übernehmen. Bislang oblag die Aufstellung dieser Kontrollkommission der Legislative. Sie soll künftig nur noch mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium die Geheimdienste prüfen.Beim Bundesnachrichtendienst, der ebenfalls reformiert wird, liesse sich diese verschlankte Kontrolle damit rechtfertigen, dass es im Ausland keine deutsche Polizei mit exekutiven Befugnissen gibt. Zudem gelten bei der Überwachung von Ausländern geringere Hürden. Der Verfassungsschutz dagegen muss sich an strengere Regeln halten.Laut dem aktuellen Entwurf darf der Verfassungsschutz Wohnungen heimlich betreten oder überwachen. Dafür muss er die Zustimmung des Unabhängigen Kontrollrats beziehungsweise des Bundesverwaltungsgerichts einholen. Eine Pflicht, Betroffene zu benachrichtigen, besteht nicht immer: Mit Zustimmung des Unabhängigen Kontrollrats kann sie in Ausnahmefällen wegfallen. Das ist bei polizeilichen Hausdurchsuchungen anders. Ihnen müssen Ermittlungsrichter zustimmen, ferner führen die Polizisten Protokoll, und sie informieren die Betroffenen über den Grund der Durchsuchung.Der Verfassungsschutz wird weiter Parteien beobachtenDie Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten geht auf den Alliierten Kontrollrat zurück. Die alliierte Besatzungsbehörde hatte den Verfassungsschutz nicht als Geheimdienst, sondern als Nachrichtendienst konzipiert. Das heisst: Er sollte Informationen über mutmassliche Verfassungsfeinde sammeln, durchgreifen sollte er allerdings nicht. Eine Geheimpolizei mit exekutiven Befugnissen, wie das etwa die Gestapo während des Nationalsozialismus gewesen war, sollte er nicht werden. Verfassungsschützer fassen das mit dem Grundsatz zusammen: «Wer fast alles weiss, soll nicht fast alles dürfen.»Nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Markus Ogorek gibt es allerdings rechtliche Grauzonen, die der Gesetzgeber nutzen kann. Die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten etwa habe keinen Verfassungsrang, sagte er der NZZ im Februar. Das Grundgesetz schreibe lediglich hohe Hürden beim Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten vor.Zwar soll der Verfassungsschutz laut dem Gesetzentwurf nur in Ausnahmefällen körperlichen Zwang oder verdeckte Abhörmassnahmen durchführen dürfen: Etwa in dem Fall, dass das Leben eines seiner Agenten oder von Dritten in Gefahr sei. Auffällig ist allerdings auch, dass Dobrindt in seiner Presseerklärung vom Mittwoch die Beobachtung legaler Akteure durch den Verfassungsschutz unerwähnt liess. Dabei machte der Nachrichtendienst in den vergangenen Jahren fast ausschliesslich mit der Beobachtung inländischer Organisationen auf sich aufmerksam.Die Opposition hat daher die Sorge, dass der Verfassungsschutz seine neuen Befugnisse in Zukunft nicht nur gegen ausländische Saboteure im Inland, sondern auch gegen einzelne Bürger, politische Gruppierungen und Parteien richten könnte. Denn eine Fokussierung des Bundesamts für Verfassungsschutz allein auf die Aufklärung und Abwehr von Spionage, Sabotage und Cyberangriffen ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Er soll Parteien und andere legale Gruppen weiter beobachten können.Passend zum Artikel