Der Verfassungsschutz darf etwas, das keiner anderen Behörde in dieser Republik erlaubt ist. Er darf die eigenen Bürger ausspionieren und in Akten speichern, selbst wenn diese nichts Verbotenes getan haben; selbst wenn sie gegen kein Gesetz verstoßen haben; selbst wenn sie sich in ihrem politischen Aktivismus im weiten Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bewegen. Dieser Nachrichtendienst darf sich Menschen schon dann vorknöpfen, wenn sie zwar radikal, aber noch „unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit“ agieren, wie es der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, einmal selbstbewusst formuliert hat. Auch wer den Agenten nur Allerbestes unterstellt, sollte nicht vergessen, wie ungewöhnlich und rechtsstaatlich heikel dies ist.