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Der brisante Vorschlag steht weit unten auf der Liste, Punkt 32 von insgesamt 34 im »Programm für Wachstum und Beschäftigung« der Bundesregierung, eingeklemmt zwischen einer »Digitalisierungsrendite« und der »Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen«. Die Bundesregierung will, darauf haben sich Union und SPD verständigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) reformieren. Was bürokratisch klingt, könnte massive Auswirkungen haben.
Das IFG erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern bislang, kurz gesagt, von allen Ämtern Auskunft zu verlangen, was dort so vorgeht. Sie haben danach ungehinderten Zugang zu »amtlichen Informationen«, im Grunde zu allen Akten, E-Mail-Verläufen, Zeichnungen, Förderbescheiden, Gutachten, internen Dienstanweisungen und sogar Kalendereinträgen eines Ministers. Für Redaktionen und Bürgerrechtsorganisationen ist das Gesetz ein wertvolles Instrument der Recherche.












