Die Bundesregierung möchte das Auskunftsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beschränken. Das ist keineswegs nur für den Journalismus übel.
I m Windschatten ihres Reformpakets holt die Bundesregierung zum großen Schlag gegen die Transparenz aus: Das Papier des Koalitionsausschusses enthält unter dem Punkt 32 auch die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Dieser Kahlschlag bei einem wichtigen Bürgerrecht ist de facto das Ergebnis, wenn die Änderungspläne wie geplant umgesetzt werden. Strategisch geht die Regierung dabei geschickt vor: Während sich die öffentliche Debatte auf sozialpolitische Punkte wie die Beschäftigtenrechte oder die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung konzentriert, werden im gleichen Zuge demokratische Errungenschaften abgeräumt.
Das betrifft auch den Journalismus. Denn für die investigative Recherche ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein wichtiges Instrument.
Zwar haben Journalist:innen auch auf der Basis der Landespressegesetze einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Doch die garantieren nur die Gewährung der Information – nicht eine bestimmte Form der Informationsübermittlung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Pressestellen mündlich oder per Mail Auskunft geben. Ein Recht auf Akteneinsicht gibt es auf der Grundlage der Landespressegesetze nicht.











